Beratungsangebot
Was wir anbieten, für wen, und wie wir arbeiten
Was wir anbieten
Gerne beraten wir Sie bei psychologischen und / oder rechtlichen Problemen und Belastungssituationen im Zusammenhang mit der Arbeit und bieten dialog-basierte Unterstützung bei der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten an. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen Lösungsperspektiven für Ihre Anliegen, führen mit Ihnen eine Standortbestimmung durch und geben Orientierung und Informationen über weitere unterstützende Stellen inner- oder ausserhalb der UZH. Unser Angebot ist lösungsorientiert ausgerichtet, stärkt die selbstverantwortliche Handlungsfähigkeit, hat präventiven Charakter und fördert Deeskalation in Konflikten, kooperative Formen der Zusammenarbeit sowie Schaffung von Win-Win-Situationen.
Die MBS-Tätigkeit ist mit Ausnahme von Mediationen auf individuelle Beratungen ausgerichtet. Darüber hinaus bieten wir in Abhängigkeit verfügbarer Ressourcen Schulungen und Referate zu fachspezifischen Themen an.
Individuelle Beratungen
Psychologische Beratungen: Die psychologische Beratung unterstützt Sie bei schwierigen Arbeitssituationen und / oder Belastungssituationen darin, für Sie individuell passende Lösungen zu finden.
Rechtliche Beratungen: Bei arbeitsbezogenen rechtlichen Fragen umfasst das MBS-Angebot eine neutrale, unabhängige Erstberatung im Sinne eines Austauschs über die Ausgangslage, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen (Rechte und Pflichten) und allfällige Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen. Die MBS kann keine Interessenvertretung für Sie einnehmen und Sie nicht bei der Wahrnehmung oder Durchsetzung Ihrer Rechte aktiv unterstützen. Entsprechend kann die MBS auch keine verbindliche Prognose zu Erfolgsaussichten in strittigen Rechtslagen anbieten.
Mediationen
Eine Mediation dient der Konfliktklärung. Ziel ist eine Lösung, die für alle Beteiligten passt (win/win). Das ist nur möglich, wenn alle Beteiligten eine solche Lösung auch finden wollen und mitmachen. Die MBS kann niemanden zu einer Mediation zwingen, und das Gespräch verfügt nur dann über Erfolgschancen, wenn alle Beteiligten ihm zumindest einen ernsthaften Versuch einräumen. Die Beteiligten können eine Mediation auch jederzeit beenden. Nach einer Mediation besteht mehr Klarheit. Im Idealfall hat sich der Konflikt geklärt.
In einer Mediation unterstützt die MBS die Beteiligten durch die allparteiliche Gesprächsleitung bei der Lösungsfindung. Die Gespräche laufen immer nach demselben Muster ab. Lösungsvorschläge macht die MBS selbst keine. Es geht auch nicht darum zu klären, wer schuld ist am Konflikt. Die Beteiligten suchen eigenverantwortlich tragfähige Lösungen für die Zukunft.
Die Dauer einer Mediation hängt vom Einzelfall ab. In einfachen Fällen kann in wenigen Gesprächen eine Lösung gefunden werden; komplexere Fälle sind zeitaufwändiger. Ein Gespräch dauert in der Regel 2 Stunden. Vorbereitungen sind meistens nicht notwendig. Um eine gleichwertige Ausgangslage für das gemeinsame Gespräch zu schaffen, gehen die Mediator*innen – je nach Situation - direkt in ein gemeinsames Gespräch, oder sie bieten beiden Seiten ein kurzes bilaterales Vorgespräch an.
Schulungen und Referate
In Abhängigkeit verfügbarer Ressourcen können wir Schulungen und Referate im folgenden Themenspektrum anbieten:
- Konfliktdynamiken und Eskalationstreiber
- Umgang mit psychischen Belastungssituationen im Arbeitsalltag
- Das Angebot der Mediation an der UZH
Bitte kontaktieren Sie uns und wir klären gemeinsam, welches Format für Ihre Organisationseinheit möglich ist.
Für wen
Das Angebot der MBS richtet sich an alle Angestellten der UZH, also sowohl an das akademische Personal (alle Qualifikationsstufen sowie Professorinnen und Professoren inbegriffen) als auch an das administrative und technische Personal, sowie an nicht-angestellte immatrikulierte Doktorierende. Es besteht in Ergänzung zu und unabhängig von anderen unterstützenden Stellen der UZH.
Wie wir arbeiten
Wir beraten Sie authentisch, aufrichtig, neutral, klar und unkompliziert.
Unser Angebot ist für Sie jederzeit freiwillig und kostenlos. Gespräche bei uns sind absolut vertraulich und unterstehen dem Berufs- und Amtsgeheimnis. Die MBS ist operativ und organisatorisch unabhängig: Andere Stellen der Universität haben keine Einsichts- oder Weisungsrechte gegenüber der MBS. Im Unterschied zu einer Ombudsstelle hat umgekehrt die MBS auch keine fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis gegenüber anderen Personen oder Stellen. Die MBS ist nicht Teil formalisierter UZH-interner Prozesse und kann auch keine solchen in die Wege leiten.