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Beratungs- und Schlichtungsstelle für die Mitarbeitenden der UZH

Beratungsangebot

Was wir anbieten, für wen, und wie wir arbeiten

Kringel 3

Was wir anbieten

Gerne beraten wir Sie bei psychologischen und / oder rechtlichen Problemen und Belastungssituationen im Zusammenhang mit der Arbeit und bieten dialog-basierte Unterstützung bei der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten an (zum Beispiel in Form einer Mediation). Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen Lösungsperspektiven für Ihre Anliegen, führen mit Ihnen eine Standortbestimmung durch und geben Orientierung und Informationen über weitere unterstützende Stellen inner- oder ausserhalb der UZH. Unser Angebot ist lösungsorientiert ausgerichtet, stärkt die selbstverantwortliche Handlungsfähigkeit, hat präventiven Charakter und fördert Deeskalation in Konflikten, kooperative Formen der Zusammenarbeit sowie Schaffung von Win-Win-Situationen. 

Die MBS-Tätigkeit ist auf individuelle Beratung ausgerichtet. Die MBS hat keinerlei Weisungs- oder Handlungsbefugnis, d.h. alles, was Sie mit uns besprechen, bleibt bei der MBS. Das bedeutet insbesondere: Im Unterschied zum Beispiel zu einer Beschwerde- oder Ombudsstelle, haben Gespräche bei der MBS keine automatischen Konsequenzen, und es werden keine weiterführenden Untersuchungen oder andere Prozesse ausgelöst.

Für eine Mediation in arbeitsbezogenen Konflikten stehen wir gerne zur Verfügung. Dabei sind zwei Punkte zu beachten. Zum Einen setzt eine Mediation Freiwilligkeit seitens aller Beteiligten voraus: Die MBS kann niemanden zu einer Mediation zwingen, und das Gespräch verfügt nur dann über Erfolgschancen, wenn alle Beteiligten ihm zumindest einen ernsthaften Versuch einräumen. Zum Anderen kann eine Mediation nur funktionieren, wenn die Mediator*innen unabhängig und allparteilich sind. Während Neutralität im Grundsatz bedeutet, dass man sich auf keine Seite schlägt und abseits steht, beinhaltet Allparteilichkeit, dass ein/e Mediator*in sich mit gleichwertigem Interesse auf die Seiten aller Parteien stellt, allen Beteiligten Gehör schenkt und alle Gesprächspartner*innen in ihrer Situation zu verstehen versucht. Entsprechend kann ein/e Mediator*in grundsätzlich nicht von einer Partei einseitig als Unterstützung beigezogen werden, sondern muss durch alle Beteiligten akzeptiert werden. Um eine gleichwertige Ausgangslage für das gemeinsame Gespräch zu schaffen, gehen die Mediator*innen des MBS-Teams - je nach Situation - direkt in ein gemeinsames Gespräch, oder sie bieten beiden Seiten ein kurzes bilaterales Vorgespräch an. Das konkrete Vorgehen wird aufgrund der Umstände im Einzelfall vorgeschlagen und vereinbart.

Bei arbeitsbezogenen rechtlichen Fragen umfasst das MBS-Angebot eine neutrale, unabhängige Erstberatung im Sinne eines Austauschs über die Ausgangslage, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen (Rechte und Pflichten) und allfällige Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen. Im Gegensatz zu einer Anwaltskanzlei oder möglicherweise anderen Rechtsberatungsstellen kann die MBS keine Interessenvertretung für Sie einnehmen und Sie nicht bei der Wahrnehmung oder Durchsetzung Ihrer Rechte aktiv unterstützen. Entsprechend kann die MBS auch keine verbindliche Prognose zu Erfolgsaussichten in strittigen Rechtslagen und kein rechtliches Coaching durch Veränderungsprozesse hindurch anbieten. Die MBS-Beratenden unterstützen Sie aber gerne bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Situation, so weit möglich, damit Sie auf dieser Basis besser abschätzen können, ob und wie Sie selbstständig weiter vorgehen möchten.

Für wen

Das Angebot der MBS richtet sich an alle Angestellten der UZH, also sowohl an das akademische Personal (alle Qualifikationsstufen sowie Professorinnen und Professoren inbegriffen) als auch an das administrative und technische Personal, sowie an nicht-angestellte immatrikulierte Doktorierende. Es besteht in Ergänzung zu und unabhängig von anderen unterstützenden Stellen der UZH.

Wie wir arbeiten

Wir beraten Sie authentisch, aufrichtig, neutral, klar und unkompliziert.

Unser Angebot ist für Sie jederzeit freiwillig und kostenlos. Gespräche bei uns sind absolut vertraulich und unterstehen dem Berufs- und Amtsgeheimnis. Die MBS ist operativ und organisatorisch unabhängig: Andere Stellen der Universität haben keine Einsichts- oder Weisungsrechte gegenüber der MBS. Im Unterschied zu einer Ombudsstelle hat umgekehrt die MBS auch keine fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis gegenüber anderen Personen oder Stellen. Die MBS ist nicht Teil formalisierter UZH-interner Prozesse und kann auch keine solchen in die Wege leiten.

 

Weiterführende Informationen

Freiwilig, vertraulich, kostenlos

Das ist unser Beratungsangebot für Sie jederzeit

"Verstrickte Situation bei der Arbeit?"

Der MBS Flyer: Das Wichtigste auf einen Blick zum Ausdrucken und Mitnehmen.

"Geht's noch?"

Unsere MBS-Eckdaten im handlichen Kleinformat für unterwegs: