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Was wir anbieten, für wen, und wie wir arbeiten
Das Angebot der MBS richtet sich an alle Angestellten der UZH: Akademisches Personal (alle Qualifikationsstufen sowie Professor*innen), administratives und technisches Personal, wie auch nicht-angestellte immatrikulierte Doktorierende. Es besteht in Ergänzung zu und unabhängig von anderen unterstützenden Stellen der UZH.
Wir beraten Sie bei psychologischen und / oder rechtlichen Problemen und Belastungssituationen im Zusammenhang mit der Arbeit und bieten dialog-basierte Unterstützung bei der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten an (zum Beispiel in Form einer Mediation).
Wir entwickeln mit Ihnen zusammen Lösungsperspektiven für Ihre Anliegen, führen mit Ihnen eine Standortbestimmung durch und geben Orientierung und Informationen über weitere unterstützende Stellen inner- oder ausserhalb der UZH. Das MBS Angebot stärkt Sie darin, für sich stimmige Entscheidungen zu treffen und Handlungsspielräume zu nutzen.
Die psychologische Beratung unterstützt Sie bei schwierigen Arbeitssituationen und Belastungssituationen darin, für Sie individuell passende Lösungen zu finden.
Die MBS Rechtsberatung beinhaltet eine neutrale, unabhängige Erstberatung im Sinne eines Austauschs über die Ausgangslage, orientiert über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen (Rechte und Pflichten) und Handlungsoptionen für allfälliges weiteres Vorgehen. Sie bietet demnach eine Orientierung über die wichtigsten Grundlagen und Rahmenbedingungen zu arbeitsbezogenen Problemen. Eine Interessensvertretung oder eine vertiefte Analyse komplexer Sachverhalte ist nicht möglich.
Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur eigenverantwortlichen Regelung offener Streitfragen und Konfliktsituationen. Sie ist so angelegt, dass die Parteien selbst mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator*in) individuelle Lösungen entwickeln können. Diese berücksichtigen möglichst die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien. Denn die Wahrscheinlichkeit ist grösser, dass eine selbst erarbeitete Lösung auch dauerhaft akzeptiert wird, als wenn ein Dritter diese stellvertretend für Sie erarbeitet hat.
Eine Mediation kann in Frage kommen, wenn vorgängig bilaterale Gesprächsversuche zur Klärung von Streitfragen und Konflikten misslungen sind. Damit eine Mediation durchgeführt werden kann, müssen sich alle involvierten Personen bewusst und freiwillig dazu bereit erklären.
Unser Angebot ist für Mitarbeitende der UZH kostenlos.
Das MBS Angebot ist als Kurzzeitberatung im Rahmen von eins bis zu ca. drei Gesprächen konzipiert und ist für Sie jederzeit freiwillig.
Am besten melden Sie sich per E-Mail oder Telefon Voicemail Nachricht mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens bei uns. Wir antworten Ihnen in der Regel innert einem Arbeitstag mit Angeboten für eine Terminvereinbarung je nach Anliegen entweder bei der psychologischen oder juristischen Fachperson.
Eine Beratung ohne vorgängige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Am besten melden Sie sich per E-Mail oder Telefon Voicemail Nachricht mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens bei uns. Wir antworten Ihnen in der Regel innert einem Arbeitstag mit Angeboten für eine Terminvereinbarung je nach Anliegen entweder bei der psychologischen oder juristischen Fachperson.
Wir prüfen Ihr Anliegen und entscheiden, ob ein Gespräch mit der psychologischen oder juristischen Fachperson zielführender ist. Wir machen dann mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch ab. Je nach Auslastung und zeitlicher Flexibilität kann es einige Tage bis Wochen bis zum Gespräch dauern.
Die Gespräche führen die Co-Leitenden der MBS. Je nach Fragestellung berät Sie die Fachperson mit psychologischem oder juristischem Hintergrund. Es sind je nach Anliegen Gespräche in beiden Bereichen möglich.
Gespräche bei uns sind absolut vertraulich und unterstehen dem Berufs- und Amtsgeheimnis. Die MBS ist operativ und organisatorisch unabhängig: Andere Stellen der Universität haben keine Einsichts- oder Weisungsrechte gegenüber der MBS; umgekehrt hat auch die MBS keine fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis.
Beratungen finden in der Regel auf Deutsch oder Englisch statt.
Die MBS Beratung ist in der Regel auf individuelle Einzel-Beratung, mit Ausnahme von Mediationen, ausgerichtet.
Es wird keine Therapie angeboten. Die psychologische Beratung kann auf Wunsch ratsuchender Personen ein psychologisches Abklärungsgespräch im Hinblick auf die Einordnung der Schwere psychischer Beschwerden zur persönlichen Orientierung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bezüglich allfälliger weiterer Behandlungserfordernisse beinhalten.
Das MBS Angebot ist als Kurzzeitberatung im Rahmen von ein bis zu ca. drei Gesprächen konzipiert. Je nach Anliegen können inhaltlich auch Coaching Elemente einfliessen.
Im Gegensatz zu einer Anwaltskanzlei oder anderen Rechtsberatungsstellen kann die MBS keine Interessenvertretung für Sie übernehmen und Sie nicht bei der Wahrnehmung oder Durchsetzung Ihrer Rechte aktiv unterstützen.
Die MBS bietet keine Begleitungen zu schwierigen Gesprächen mit Vorgesetzten oder anderen Stellen an. Im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs ist es aber jederzeit möglich, bevorstehende schwierige Gespräche vor- und nachzubereiten.
Die MBS hat keinerlei Weisungs- oder Handlungsbefugnis, d.h. alles, was Sie mit uns besprechen, bleibt bei der MBS. Gespräche bei uns sind demnach absolut vertraulich. Das bedeutet insbesondere: Im Unterschied zum Beispiel zu einer Beschwerde- oder Ombudsstelle, haben Gespräche bei der MBS keine automatischen Konsequenzen, und es werden keine weiterführenden Untersuchungen oder andere Prozesse ausgelöst.
In psychischen Krisensituationen können Sie sich bei folgenden Stellen melden:
In einer akuten Bedrohungssituation rufen Sie am besten die Polizei auf Nr. 117 an.